Schon vor einiger Zeit fragte Leser TheBrain, ob beim Umweltbonus nun die Preise brutto oder netto gelten. Auf Nachfrage bei der BAFA erhielt Green-Motors.DE die Antwort. Es gilt der Preis NETTO des jeweiligen Basismodells.
Netto oder brutto? Was bzw. welcher Preis gilt denn nun beim Umweltbonus? Was sich banal anhört, zeigt tatsächlich Auswirkung. Das beweist unser Leser TheBrain an folgender Rechnung.
Elektrobonus vom Hersteller Brutto oder Netto?
Mir ist unklar, ob der Umweltbonus vom Hersteller vom Brutto oder Netto Listenpreis abgezogen wird. Das ist immerhin ein Unterschied von 380 Euro.
Brutto Rechnung:
Listenpreis Renault Zoe Life 22.100 Euro inklusive MwSt..
Abzüglich 2.000 Euro Umweltbonus Herstelleranteil.
Abzüglich aktueller Renault Elektrobonus 1.000 Euro.Kaufpreis ohne Händlerrabatt 19.100 Euro.
Nach Antrag bei der BAFA, abzüglich 2.000 Euro staatlicher Umweltbonus.Der Zoe kostet mich 17.100 Euro
Netto Rechnung:
Listenpreis Renault Zoe Life 18.571,43 € ohne MwSt..
Abzüglich 2.000 Euro Umweltbonus Herstelleranteil vom netto Listenpreis = 16.571,43 Euro.
Dies entspricht einen Preis mit MwSt. von 19.720 Euro.
Abzüglich aktueller Renault Elektrobonus 1.000 Euro.Kaufpreis ohne Händlerrabatt 18.720 Euro.
Nach Antrag bei der BAFA, abzüglich 2.000 Euro staatlicher Umweltbonus.Der Zoe kostet mich 16.720 Euro
Wie TheBrain schon ausführt, beträgt der Unterschied im Preis somit 380 Euro. Je teurer das Modell, desto höher fällt wieder diese Differenz aus. Gilt nun also netto oder brutto beim Umweltbonus? Green-Motors.DE fragte daher bei der BAFA nach.
Umweltbonus wird netto berechnet
Die Frau Mroz von BAFA reagierte sofort. Und ließ Green-Motors.DE wissen:
Der Eigenanteil des Automobilherstellers ist im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen und muss mindestens die Hälfte des Umweltbonus betragen:
- bei rein Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen 2.000 € (Netto)
- bei Plug-In Hybriden 1.500 € (Netto)
Zugegeben: Das dürfte Fans von Elektroautos sowie Plug-in Hybridautos längst bekannt sein. Viel interessanter war dann auch eher dieser Nachtrag:
Der Netto-Kaufpreis des Basismodells bei Vertragsabschluss muss dabei um mindestens den Eigenanteil des Automobilherstellers niedriger sein als der BAFA Listenpreis.
Somit gilt also der Preis netto. Oder eben der Preis ohne Steuern. Einen Tag später meldete sich die Frau Mroz übrigens erneut. Und wies auf weitere Infos hin. Diese verdeutlichen in Form einer Tabelle den Antrag auf Förderung eines Autos mit Elektroantrieb oder Plug-in-Hybrid. Und zwar so:
Prüfkriterien | Kernelemente | Vertrag |
---|---|---|
1 | Eindeutiger Bezug zum Basis-Fahrzeugmodell BAFA-Liste mit Abschluss- bzw. Bestelldatum |
|
BAFA – Listenpreis Basismodell (zum 31.12.2015 bzw. Euroraum) |
2 | aktueller Netto Listenpreis Basismodell |
abzgl. Eigenanteil des Herstellers 2.000 Euro bzw. 1.500 Euro |
3 | abzgl. Preisnachlässe (inkl. Eigenanteil des Herstellers min. 2.000 bzw. 1.500 Euro und ggf. abzgl. Bundesanteil am Umweltbonus bei Abtretung im gewerblichen Leasing) |
Ergebnis = Vergleichspreis für die Förderung |
4 Bedingung |
Ergebnis = Netto Kaufpreis des Basismodells für das Online-Antragsformular |
5 | ggf. zzgl. Sonderausstattung, Überführung usw. ggf. abzgl. Inzahlungnahme Altfahrzeug |
Danke an TheBrain für die Rechnung. Und an die Frau Mroz von der BAFA für die flotte Reaktion.
Bild: Renault – Quelle: BAFA (per Mail)