Auto- und Erdgas gelten in Deutschland als beliebte Kraftstoffe, was vor allem an den Preisen liegt – dank günstigeren Steuern. Für Erdgas hat der Bund nun eine Verlängerung der Steuerermäßigung angeschoben.
Initiativen und Wirtschaft haben schon lange gedrängt, nun reagiert endlich der Bundestag und visiert die Fortschreibung der Steuerermäßigung für Erdgas und Bio-Erdgas als alternativen Treibstoff an. CDU/CSU und SPD reichten laut der Initiative Zukunft ERDGAS (ehemals erdgas mobil) einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, welcher nun wieder die Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetz auffordert.
Bis 2016: Steuerermäßigung für Erdgas vor Verlängerung
Dr. Tim Kehler (Vorstand Zukunft ERDGAS):
„Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben. Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus.“
Derzeit gilt die Steuerermäßigung für Erdgas und Biogas bis Ende 2018, die just eingereichte Vorlage soll das neue Gesetz – und damit die verlängerte Steuerbegünstigung – bis zum Frühjahr 2016 verabschieden. Mit der Verlängerung der Steuerermäßigung über 2018 hinaus sollten auch die zuletzt eher schwachen Absatzzahlen von Erdgasautos wieder steigen.
Bild: erdgas mobil / Zukunft ERDGAS