E-Scooter Führerschein: Viele Fragen, alle Antworten!

E-Scooter Führerschein: Viele Fragen, alle Antworten!

Ein E-Scooter Führerschein? Der ist nicht nötig! Oder doch? Klipp und klar: Nein, ist er nicht. Dennoch müssen Fahrer gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ebenso wie der Elektro-Scooter. Alle Antworten!

Fragen gibt es jedenfalls viele. Was nicht überrascht. Schließlich sind E-Scooter teilweise ganz schön rasant unterwegs. Welche Regeln müssen Sie als Fahrer also beachten? Was ist mit Versicherung oder Helm? Alle Fragen zum E Scooter Führerschein klärt streetbooster.de.

Ist ein Führerschein für E-Scooter Pflicht?

Die wichtigste Frage bzw. Antwort gleich als erstes: Brauchen Sie einen Führerschein zum Fahren eines E-Scooters? NEIN! Obwohl die kleinen Zweirad-Stromer mehr als flott unterwegs sind. Dennoch: Es gibt KEINE Führerscheinpflicht.

Sehr wohl Pflicht ist jedoch ein Mindestalter des Fahrers. Und zwar 14 Jahre. Für alle unter 14 ist das Fahren eines E-Scooters somit verboten. Davon ab gibt es diverse Richtlinien. Diese sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verankert, die der Bund 2019 abnickte. Jene Richtlinien sind natürlich bindend. Ebenso wie die StVO. Ansonsten drohen Bußgelder sowie eventuell Punkte in Flensburg.

Wo darf/muss ich meinen E-Scooter fahren?

Das kommt drauf an. Sind Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden? Dann müssen Sie diese nutzen. In diesem Fall gelten Sie quasi als Fahrradfahrer. Sind keine Radwege vorhanden, fahren Sie den Scooter ganz normal auf der Straße. Auch außerorts, dann aber bitte auf dem Seitenstreifen. Tabu sind hingegen Gehwege und Fußgängerzonen. Diese sind für Elektro-Scooter verboten. Eine Missachtung kostet 15 bis 30 Euro Bußgeld.

Besteht auf dem Elektro-Scooter Helmpflicht?

Nein. Das Aber folgt prompt. Denn ein Helm ist sehr wohl eine Empfehlung. Freilich kein Wunder. E-Scooter schaffen bis zu 20 km/h. Also die drei- bis vierfache Schrittgeschwindigkeit von 5 bis 6 km/h. Ein Unfall kann daher böse Folgen haben. Ein Helm schützt daher vor Kopfverletzungen, die mitunter sogar Lebensgefahr bedeuten. Mit Sicht auf Ihre Gesundheit setzen Sie also besser einen Helm auf.

Was ist mit Alkohol am (Scooter)Steuer?

Hier gilt wieder die StVO bzw. das Straßenverkehrsgesetz. Konkret § 24a. Laut diesem liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille. Doch wieder gibt es ein Aber. Denn strafbar sind bereits 0,3 Promille. Zumindest, wenn ab diesem Wert Ihre sichere Teilnahme am Verkehr nicht mehr möglich ist.

Wichtig ist außerdem das Alter des Fahrers. Unter 21 Jahre gibt es null Toleranz. Soll heißen: Alkohol ist verboten, entsprechend gelten 0,0 Promille. „Tanken“ Sie zu viel, kostet Sie das übrigens rund 500 Euro. Außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Ist auf dem Scooter ein Beifahrer erlaubt?

Nein! Ein Elektro-Scooter ist allein für eine Person – ergo den Fahrer – gedacht. Punkt.

Ebenfalls wichtig: In der Gruppe ist das nebeneinander fahren verboten. Sonst ist wieder ein Bußgeld von bis zu 30 Euro fällig.

Ist eine Versicherung für E-Scooter Pflicht?

Ja. Und zwar eine Haftpflichtversicherung, die Sie bei jeder Kfz-Versicherung bekommen. Denn rechtlich ist der Scooter ein Kraftfahrzeug. Entsprechend ist das Anbringen einer Versicherungsplakette (Moped-Kennzeichen) nötig. Natürlich an der dafür vorgesehenen Stelle. Die „Plakette“ gibt es jedenfalls nur bei Abschluss einer Versicherung. Diese übernimmt im Schadenfall die Ansprüche Dritter. Viele Policen decken zudem Schäden am Scooter. Zum Beispiel an festen Zubehör und Akku oder durch Vandalismus und Brand. So oder so: Ohne Versicherung sollten Sie besser keinen E-Scooter fahren. Besonders Personenschäden können extrem teuer werden und den finanziellen Ruin des Unfallverursachers bedeuten.

Was ist mit einer Straßenzulassung?

Auch diese ist nötig. Denn ohne Straßenzulassung dürfen Sie den Scooter nicht im Verkehr bewegen. Die Zulassungen setzt jedenfalls einige Punkte voraus. Und zwar diese

  • Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h
  • Nennwertleistung von max. 500 Watt
  • Leergewicht (Scooter) von max. 55 kg
  • vorhandene Lenkstange
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Beleuchtung vorn und hinten
  • Klingel
  • angebrachte und gültige Versicherungsplakette

Sind Sie dagegen mit einem Scooter ohne Straßenzulassung im öffentlichen Verkehr unterwegs, kostet Sie das ein Bußgeld von 70 Euro. Sowie ein Punkt in Flensburg.

Fazit: Ein Führerschein ist zum Fahren eines E-Scooters nicht nötig. Trotzdem müssen Sie einige gesetzliche Dinge beachten. Insbesondere die StVO bzw. das Straßenverkehrsgesetz. Das erste gibt die Richtlinien vor, das zweite sorgt für deren Umsetzung.

Green-Motors.DE wünscht Ihnen eine gute und vor allem unfallfreie Fahrt.

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